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   OLG Hamm, 25.04.1989 - 4 U 107/88   

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https://dejure.org/1989,4472
OLG Hamm, 25.04.1989 - 4 U 107/88 (https://dejure.org/1989,4472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.1989 - 4 U 107/88 (https://dejure.org/1989,4472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 1989 - 4 U 107/88 (https://dejure.org/1989,4472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1061
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 28.11.1997 - 24 U 106/97
    § 5 Ziffern 1 und 2 RBerG kann auf rechtsbesorgende Tätigkeiten eines Unternehmensberaters nicht entsprechend angewendet werden (gegen OLG Hamm NJW-RR 1989, 1061).

    Sie sind auch keine - § 5 Ziff. 2 - öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer; der Begriff des "öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers" ist seiner konkreten Bestimmtheit wegen nicht über seinen exakten Wortsinn hinaus auslegungsfähig, nicht "ausdehnbar" auf Unternehmensberater; der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 1989, 1061) kann der Senat - deshalb - nicht folgen.

  • OLG Bremen, 28.03.2002 - 2 U 121/00

    Unerlaubte Rechtsberatung; Fördermittelberatung im Rahmen einer

    Zwar hat das OLG Frankfurt (AnwBl. 1999, 62 unter Berufung auf Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG Rn. 605) diese Ansicht vertreten (anders OLG Hamm NJW-RR 1989, 1061).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 1 AGH 87/16

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Widerruf, unvereinbare Tätigkeit,

    Ist die Rechtsbesorgung Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmensberaters, so handelt es sich nicht um eine Nebenleistung, ist dies nicht der Fall, darf er rechtsbesorgend tätig werden (Weth in: Henssler/Prütting, 4. Aufl., § 5 RDG Rdn. 30; vgl. schon zum RBerG: OLG Hamm NJW-RR 1989, 1061).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00

    Rechtsberatung durch Ausländer im Inland - Auslandswohnsitz des Mandanten

    Nur in einem solchen Fall könnte (wie bei einer rechtlichen Unternehmensberatung, vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1061; Henssler/Prütting/Weth Art. 1 § 5 RBerG Rn. 41; Altenhoff/Busch/Chemnitz Art. 1 § 5 RBerG Rn. 605 f.), nicht mehr davon die Rede sein, dass es sich bei der Beratung um ein bloßes Hilfsgeschäft handelte, dass mit der Haupttätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stand.
  • OLG Hamm, 10.01.1991 - 4 U 301/90

    Rechtsberatung; Ablösung von Leasingverträgen durch Kfz-Händler beim Neuwagenkauf

    Wird aber auf die Rechtsstellung des Käufers als Leasingnehmer gegenüber dessen Leasinggeber eingewirkt, liegt auch eine Besorgung von Rechtsangelegenheiten vor (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1989 -4 U 107/88 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.04.1994 - 4 U 150/93

    Anforderungen an das Vorliegen erlaubnispflichtiger Besorgungen fremder

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